Der Bund als Arbeitgeber hat die Verwendung der Mittel für die berufliche Integration überprüft. Wichtigste Neuerung: Ein Bonus-System für die Anstellung und Weiterbeschäftigung von Menschen mit Behinderungen ersetzt die Finanzierung spezieller Arbeitsplätze. Ein Modell mit Vorbildcharakter.
Von Cyril Mizrahi, Secrétaire romand von AGILE, Kopräsident Gleichstellungsrat Egalité Handicap
Schon seit langem vertreten vor allem die Behindertenorganisationen die Ansicht, dass ohne echten Einbezug der Arbeitgebenden in den Prozess der beruflichen Integration weder eine verantwortungsvolle und nachhaltige Sanierung der IV noch die Gleichstellung der Menschen mit Behinderung möglich ist. Es ist nicht fair, dass es nur auf der Seite der Menschen mit Behinderung immer mehr restriktive Massnahmen und Sanktionen im Rahmen des Invalidenversicherungsrechts gibt, wenn gleichzeitig die entsprechenden Arbeitsplätze fehlen. Quoten wie in Frankreich sind seit jeher – sogar in Kreisen, die sich für Menschen mit Behinderung engagieren – ziemlich umstritten, aber es gibt auch andere Lösungen.
Bereits im November 2004 hatte eine Arbeitsgruppe der Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK) den Bericht «Anreize für Arbeitgeber zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung» publiziert (vollständige Version, 121KB; Kurzversion, 77 KB). In diesem Bericht wurde insbesondere empfohlen, die Auswirkungen eines Bonus-Systems zu testen, bei dem den Arbeitgebenden monatlich ein Bonus von mindestens 500 Franken ohne zeitliche Begrenzung ausgerichtet wird oder ein einmaliger Bonus nach einer bestimmten Beschäftigungsdauer.
Die Fortsetzung ist bekannt: Die 5. IVG-Revision hat sich kaum mit Massnahmen für einen stärkeren Einbezug der Arbeitgebenden ausgezeichnet. Und obwohl die Wirkung dieser 5. IVG-Revision noch nicht ernsthaft evaluiert worden ist, steht schon die 6. Revision an (vgl. Artikel von Ursula Schaffner in der Rubrik «Sozialpolitik» dieser Ausgabe). Dies hinterlässt den Eindruck, dass die Vorschläge der Behindertenorganisationen toter Buchstabe geblieben sind und das politische Umfeld – insbesondere im Bereich der Beschäftigung - mehr zur Stigmatisierung der Menschen mit Behinderung als zu echter Gleichstellungspolitik neigt.
Zu Unrecht. Für einmal ist aus Bern ein positives Signal gekommen. Die Bundesverwaltung scheint heute über eine echte Politik im Bereich der beruflichen Integration zu verfügen. Für materielle und inhaltliche Fragen ist ist die «Personal- und Sozialberatung für das Bundespersonal», ein Dienst des Eidgenössischen Personalamts (EPA) zuständig (vgl. Website zur beruflichen Integration).
Der Dienst bietet zunächst ein «Case Management» an, d.h. Unterstützung für Mitarbeitende und Vorgesetzte im Falle von Belastungssituationen, Krankheit oder Unfall. Dies, um die Gesundheit der Betroffenen zu erhalten und sie in den Arbeitsprozess zu reintegrieren.
Vor allem aber entscheidet die Personal- und Sozialberatung PSB materiell über einen mit jährlich 12 Millionen Franken dotierten Fonds für die berufliche Integration. Zuvor dienten diese Mittel zur Finanzierung verschiedener Arbeitsplätze, die gewissermassen für Menschen mit Behinderung geschaffen worden sind. Da ein solches Modell nicht nur stigmatisierend ist, sondern für die verschiedenen Dienste auch keine Anreize bot, Menschen mit Behinderung ausserhalb dieser Stellen anzustellen oder weiter zu beschäftigen, ist die Wirkung in Anbetracht der Mittel gering geblieben.
Seit Ende Juni sind neue Weisungen in Kraft. Um «einerseits einen Anreiz für die Reintegration von erkrankten und verunfallten Mitarbeitenden» zu bieten und andererseits «die Ausbildung, Anstellung und den Erhalt von Anstellungsplätzen von Menschen mit Behinderung» zu fördern, sehen die Weisungen ein im Vergleich zum oben erwähnten Vorschlag der DOK in mehr als einer Hinsicht interessantes Bonus-System vor.
Zunächst ist es mit dem neuen System möglich, die Effizienz solcher Anreizmassnahmen zu beurteilen. Zudem ist auch die konkrete Ausgestaltung beispielhaft. Die Weisungen beinhalten keine Beschränkungen, die auf einem Invaliditätssatz oder anderen sozialversicherungsrechtlichen Kriterien beruhen und rasch willkürlich werden. Alle Menschen mit Behinderung im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) werden berücksichtigt. Das System beruht sowohl auf einmaligen Anstellungsbeiträgen als auch jährlichen Zahlungen.
Für jede unbefristete Anstellung beträgt die Prämie 15‘000 Franken. Die jährliche Zahlung beläuft sich auf 10‘000 Franken und ist damit um zwei Drittel höher als der von der DOK vorgeschlagene Betrag (6‘000 Franken pro Jahr). Diese Förderprämie kann auch für Lernende oder PraktikantInnen mit einer Behinderung gewährt werden. Schliesslich werden 20 Prozent des Lohnes übernommen, wenn trotz Anpassung des Arbeitsplatzes eine nicht IV-Renten relevante Leistungseinbusse bestehen bleibt. Die entsprechenden Beträge werden den Verwaltungseinheiten, die einen Antrag stellen, nach ihren Bedürfnissen zur freien Verfügung gutgeschrieben, wobei sie «in die berufliche Integration fliessen sollen.» Eine flexible und faire Lösung.
In der heutigen Situation ist es besonders erfreulich festzustellen, dass die Bundesverwaltung, ein sowohl in Bezug auf die Zahl der Angestellten als auch als symbolisch wichtiger Arbeitgeber, das Zepter in die Hand nimmt und eine kohärente und innovative Politik für die berufliche Gleichstellung führt. Es bleibt zu hoffen, dass der Bund mit dieser Erfahrung zum Modell wird, das auch auf Kantone und Gemeinden und den Privatsektor übertragen werden kann.
Übersetzung: Susanne Alpiger
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