Die Bundesverwaltung investiert in Mitarbeitende mit Behinderung. 1 bis 2 Prozent der insgesamt 37 000 Beschäftigten sollen bis 2015 Mitarbeitende mit Behinderung sein.
Die Presse hat die Botschaft der IV-Revision 6a begriffen. Sie hat zahlreiche Berichte von Betroffenen und Beispiele von Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung veröffentlicht. Beim Lesen dieser Artikel ergeben sich verschiedene Fragen: Über wen schreiben die Medien? Wovon ist die Rede? Der Versuch einer Antwort.
Als Sparmassnahme will der Bundesrat den Zugang zur beruflichen Grundbildung für Jugendliche mit Behinderung erschweren. Insieme, Cerebral und Procap wehren sich mit einer Petition gegen diese Massnahme.
Eine Studie des Schweizerischen Forums für Migrations- und Bevölkerungsstudien der Uni Neuenburg zeigt, wie Diskriminierung beim Zugang zum Arbeitsmarkt verhindert werden kann. Sie analysiert die Wirksamkeit von bestehenden Instrumenten und Vorgehensweisen und gibt Empfehlungen.
Die Untersuchung des Bundesamts für Sozialversicherungen macht deutlich: Zur Umsetzung der IVG-Revision 6a bei psychischer Beeinträchtigung sind Massnahmen bei Arbeitgebern und IV-Stellen gefordert.
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