In erster Linie hängt es von den Arbeitgebern ab, ob die berufliche Eingliederung von 16'800 derzeitigen BezügerInnen von IV-Renten Realität wird. Im Zusammenhang mit der 6. IV-Revision hört man aber wenig von ihnen. AGILE hat deshalb verschiedene Arbeitgeber ausdrücklich um ihre Meinung gebeten.
Von Mélanie Sauvain, Secrétaire romande, AGILE
23 Unternehmen, Behörden, Organisationen oder öffentliche Einrichtungen in der Schweiz (nicht repräsentative Auswahl) haben in diesem Sommer unseren Fragebogen erhalten. 15 haben geantwortet, drei davon lehnten eine Teilnahme an unserer Umfrage ab.
Die Arbeitgeber äussern sich zurückhaltend zum Ziel des Bundesrates, innerhalb von sieben Jahren 16'800 BezügerInnen von IV-Renten in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Verschiedene Befragte, z.B. Novartis, Swica oder die Gemeinde Lancy (GE), erachten sich als nicht genügend kompetent, diese Frage zu beantworten und lassen die Frage offen.
Sechs Befragte bezeichnen das Ziel als «ehrgeizig», als «zu hoch gesteckt» oder als «unrealistisch», dies vor allem hinsichtlich des aktuellen Arbeitsmarkts. Für die SBB «ist dieses Ziel schwierig zu erreichen ohne eine klare gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber oder – noch besser – ohne eine deutliche Entlastung bei den Kosten im Zusammenhang mit dem Rückfallrisiko». Für psychisch kranke IV-BezügerInnen ist die Situation besonders problematisch: «Sie können kaum mehr in den Arbeitsmarkt integriert werden und leiden stark unter der Krise, den erhöhten Anforderungen des Arbeitsmarkts und dem höheren Druck», schreibt der ehemalige Regiebetrieb des Bundes.
Auch Coop ist skeptisch und hält die Wiedereingliederung von Personen mit einer langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigung für eine «sehr anspruchsvolle Aufgabe, die Mittel, Sensibilität und Professionalität erfordert». Ein anspruchsvolles Programm also, das die Arbeitgeber einiges kosten würde – die Arbeitgeber, die wenig bereit sind, die finanziellen Risiken allein zu tragen.
Für die Migros wiederum ist das angestrebte Ziel realistisch. Aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Die Unterstützung durch die IV muss garantiert sein, das Unternehmen muss dadurch einen Nutzen erzielen (beispielsweise über ein Bonus/Malus-System) und die geringere Arbeitsleistung der eingestellten Mitarbeiter muss kompensiert werden.
Wie die meisten Arbeitgeber unterstreicht auch Die Post, dass es oft schwierig ist, ein ausgewogenes Verhältnis zu finden zwischen sozialer Verantwortung, die sie anerkennt, und wirtschaftlichen Anforderungen. Bei diesem Balanceakt räumt sie ihren eigenen MitarbeiterInnen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung Vorrang ein. Viele Unternehmen (SBB, Novartis, Swica, Coop etc.) haben ein «Case Management System» eingerichtet mit dem Ziel, Probleme aufzuspüren (indem beispielsweise auf häufige und längere Absenzen geachtet wird), kranke oder verunfallte Angestellte zu begleiten und ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz sicherzustellen.
Angesichts dieser Situation gibt es wenig Spielraum für die Anstellung unternehmensexterner Menschen mit Behinderung - «Rentabilität verpflichtet», erklären die meisten Arbeitgeber. «Wenn man geeignete Stellen schaffen will, ist eine finanzielle Unterstützung nötig», meint die Stadt Aarau und unterstreicht den politischen Charakter eines solchen Entscheids. Für die Metalor SA in Neuenburg könnte nur ein Gesetz, das Firmen ab einer bestimmten Grösse zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung verpflichtet, Druck zugunsten der Wiedereingliederung schaffen. Die Firma Wyss Samen und Pflanzen AG in Zuchwil (SO) schreibt, dass sie zur Wiedereingliederung von IV-RentnerInnen beitragen könnte, indem sie mit diesen Arbeitsstellen besetze, die nicht zwingend ein grosses Fachwissen und Eigenverantwortung erforderten. Eine schöne Absicht. Aber unterstreicht sie nicht gerade auch das hartnäckige Klischee des armen Behinderten ohne Ausbildung?
Andere wünschten, dass die IV-Stellen ihre Arbeitsweise in einigen Punkten überdenken und ihre Entscheide rascher fällen würden. «Es läge im Interesse der IV, flexibler und weniger kompliziert zu werden», bemerken die SBB: «Der Arbeitgeber und die betroffene Person sollten mehr als ‹Kunden›' angesehen werden». Coop würde landesweit einheitliche Verfahren schätzen. Für einen nationalen Arbeitgeber sei es «sehr schwierig», die verschiedenen kantonalen Vorgehensweisen und Verfahren zu handhaben und für jeden Fall andere Ansprechpartner zu haben.
Alle Teilnehmer der Umfrage haben gegenwärtig BezügerInnen von IV-Teilrenten angestellt. Aus den Antworten geht aber hervor, dass nur die schweizweit tätigen, grossen Unternehmen die Problematik der 6. IV-Revision wirklich kennen. Sie haben auch umfassendere Erfahrung im Bereich Wiedereingliederung mit Instrumenten wie etwa dem Case Management. Die KMU – zu denen die meisten Schweizer Unternehmen gehören und welche die meisten Arbeitsplätze bereitstellen – scheinen nicht in jedem Fall über die von der IV vorgesehenen Verfahren und Unterstützungsmassnahmen im Bild zu sein.
Einige Unternehmen und Behörden fühlten sich von unseren Fragen zur beruflichen Eingliederung von IV-RentenbezügerInnen zudem gar nicht betroffen und verwiesen direkt auf die örtlichen IV-Stellen oder den Arbeitgeberverband. So, als ob sie als Arbeitgeber bei diesem Thema keine aktive Rolle zu spielen hätten.
Weitere Sensibilisierung ist deshalb notwendig. Aber wie zahlreiche Befragte betonten, reicht dies allein nicht, um über 16'800 Menschen mit Behinderung wiedereinzugliedern, die oft seit Jahren nicht mehr erwerbstätig waren. Wie sich gezeigt hat, konzentrieren sich die Unternehmen überdies lieber auf die Wiedereingliederung ihrer eigenen Angestellten mit gesundheitlicher Beeinträchtigung, deren Zahl ebenfalls immer weiter ansteigt!
Herzlichen Dank an meine Kollegin Eva Aeschimann, die die Befragung in der Deutschschweiz durchgeführt hat!
Übersetzung: Susanne Alpiger
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