AGILE Abstimmungsempfehlung

Eidgenössische Abstimmung vom 7. März 2010 – Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule

1. Um was geht es?

Der Umwandlungssatz in der zweiten Säule (BVG / LPP) bestimmt, zu welchem Prozentsatz das angesparte Altersguthaben in eine Rente umgewandelt wird. Zur Zeit beträgt der Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich 6.95% für Frauen und 7% für Männer und soll bis 2014 auf 6,8% gesenkt werden.

Der obligatorische Bereich umfasst Löhne bis 82'000 Franken pro Jahr.

Im März stimmen wir darüber ab, ob dieser Satz noch weiter gesenkt werden soll, nämlich auf 6,4% im Jahr 2016. Das heisst, die Altersrenten würden ab 2016 deutlich sinken und somit auch die Invalidenrenten aus der zweiten Säule.

Bsp.

2. Sind Menschen mit Behinderung betroffen? Muss AGILE zu dieser Abstimmung eine Position fassen?

Ja, es sind Menschen mit Behinderung vom Ausgang der Abstimmung betroffen. Nämlich jene, die ab 2016 eine IV-Rente aus der zweiten Säule beziehen. Und zwar jene, deren Pensionskassen die IV-Renten nach der gleichen Regel des BVG berechnen wie die Altersrenten, also gemäss dem Umwandlungssatz (BVG Art. 24).

Pensionskassen sind allerdings frei, die IV-Renten nominal oder prozentual festzulegen. Im Minimum müssen sie aber die auf dem Obligatorium beruhenden und mit dem gesetzlich festgelegten Umwandlungssatz berechneten IV-Renten gewähren.

Wie viel Personen z.Zt. betroffen sind, kann nicht gesagt werden, da dazu keine Statistiken bestehen.

Ebenfalls von der Abstimmung betroffen sind Menschen mit einer Behinderung, welche beispielsweise aufgrund ihrer Behinderung nur Teilzeit arbeiten können. Sie erzielen oft nur ein relativ geringes Einkommen und können deshalb nur ein geringes Alterskapital ansparen. Entsprechend tief wird ihre Altersrente aus der zweiten Säule sein. Eine Senkung des Umwandlungssatzes wird deshalb ihre an sich schon geringen Renten nochmals senken und die Existenzsicherung zusätzlich erschweren.

Menschen mit Behinderung sind also auf jeden Fall von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffen. Deshalb sollte sich AGILE zu dieser Abstimmung äussern.

Mit ihre Stellungnahme setzt AGILE zudem ein allgemeines politisches Zeichen gegen Sozialabbau in Zeiten von satten Gewinnen bei Lebensversicherungen und Pensionskassen sowie entsprechenden Boni-Zahlungen an Manager.

3. Argumente für und gegen die Senkung des Umwandlungssatzes

3.1. Die BefürworterInnen der Senkung des Umwandlungssatzes sagen:

Für die Senkung des Umwandlungssatzes sind (Stand 27. Jan. 2010)

3.2. Die GegnerInnen der Senkung des Umwandlungssatzes sagen:

Zuerst müssen die hausgemachten Probleme gelöst werden!

Gegen die Senkung des Umwandlungssatzes sind (Stand 18. Jan. 2010):

4. Empfehlung des AGILE Vorstands

AGILE sagt NEIN zur Senkung des BVG-Umwandlungssatzes am 7. März 2010!

Bern, 31. Januar 2010

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