AGILE Abstimmungsempfehlung
Eidgenössische Abstimmung vom 7. März 2010 – Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule
1. Um was geht es?
Der Umwandlungssatz in der zweiten Säule (BVG / LPP) bestimmt, zu welchem Prozentsatz das angesparte Altersguthaben in eine Rente umgewandelt wird. Zur Zeit beträgt der Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich 6.95% für Frauen und 7% für Männer und soll bis 2014 auf 6,8% gesenkt werden.
Der obligatorische Bereich umfasst Löhne bis 82'000 Franken pro Jahr.
Im März stimmen wir darüber ab, ob dieser Satz noch weiter gesenkt werden soll, nämlich auf 6,4% im Jahr 2016. Das heisst, die Altersrenten würden ab 2016 deutlich sinken und somit auch die Invalidenrenten aus der zweiten Säule.
Bsp.
- Bei 100'000 Franken Altersguthaben sind das 6’800 (Umwandlungssatz 6,8%) oder aber 6'400 Franken (Umwandlungssatz 6,4%)
- bei 200'000 Franken 14'000 oder 12'800 Franken
- bei 450'000 Franken 30'600 bzw. 28'800.
2. Sind Menschen mit Behinderung betroffen? Muss AGILE zu dieser Abstimmung eine Position fassen?
Ja, es sind Menschen mit Behinderung vom Ausgang der Abstimmung betroffen. Nämlich jene, die ab 2016 eine IV-Rente aus der zweiten Säule beziehen. Und zwar jene, deren Pensionskassen die IV-Renten nach der gleichen Regel des BVG berechnen wie die Altersrenten, also gemäss dem Umwandlungssatz (BVG Art. 24).
Pensionskassen sind allerdings frei, die IV-Renten nominal oder prozentual festzulegen. Im Minimum müssen sie aber die auf dem Obligatorium beruhenden und mit dem gesetzlich festgelegten Umwandlungssatz berechneten IV-Renten gewähren.
Wie viel Personen z.Zt. betroffen sind, kann nicht gesagt werden, da dazu keine Statistiken bestehen.
Ebenfalls von der Abstimmung betroffen sind Menschen mit einer Behinderung, welche beispielsweise aufgrund ihrer Behinderung nur Teilzeit arbeiten können. Sie erzielen oft nur ein relativ geringes Einkommen und können deshalb nur ein geringes Alterskapital ansparen. Entsprechend tief wird ihre Altersrente aus der zweiten Säule sein. Eine Senkung des Umwandlungssatzes wird deshalb ihre an sich schon geringen Renten nochmals senken und die Existenzsicherung zusätzlich erschweren.
Menschen mit Behinderung sind also auf jeden Fall von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffen. Deshalb sollte sich AGILE zu dieser Abstimmung äussern.
Mit ihre Stellungnahme setzt AGILE zudem ein allgemeines politisches Zeichen gegen Sozialabbau in Zeiten von satten Gewinnen bei Lebensversicherungen und Pensionskassen sowie entsprechenden Boni-Zahlungen an Manager.
3. Argumente für und gegen die Senkung des Umwandlungssatzes
3.1. Die BefürworterInnen der Senkung des Umwandlungssatzes sagen:
- Menschen werden immer älter. Das heisst, das angesparte Kapital muss immer länger reichen.
- Werden die Renten nicht langfristig über die Senkung des Umwandlungssatzes gesichert, muss bald die junge erwerbstätige Bevölkerung mehr Beiträge zahlen. Das ist nicht gerecht.
- Um einen Umwandlungssatz von 6,8% zu halten muss eine Kapitalrendite von fast 5% pro Jahr erwirtschaftet werden. Das ist kaum möglich, es sei denn, man investiert in sehr riskante Anlagen! Mit dem tieferen Umwandlungssatz muss «nur» noch eine Rendite von 4,3% hereingeholt werden, was immer noch hoch ist.
Für die Senkung des Umwandlungssatzes sind (Stand 27. Jan. 2010)
- Economiesuisse (hat einen mindestens zweistelligen Millionenbeitrag für die Abstimmungskampagne freigemacht!)
- Arbeitgeberverband
- Pensionskassenverband Asip
- Private Lebensversicherer
- Gastrosuisse
- Schweizerischer Bauernverband
- Bürgerliche Parteien, insbesondere FDP, CVP, EVP und BDP (Annahme der Vorlage im Nationalrat mit 126 zu 62, 6 Enthaltungen; im Ständerat mit 35 gegen 1 Stimme, 6 Enthaltungen)
- Bundesrat
3.2. Die GegnerInnen der Senkung des Umwandlungssatzes sagen:
Zuerst müssen die hausgemachten Probleme gelöst werden!
- Sehr hohe Gewinne bei den Pensionskassen: Die Pensionskassen machen immer noch exorbitant hohe Gewinne. Sie erzielen diese, weil sie häufig Mischrechnungen machen mit Renten im obligatorischen und überobligatorischen Bereich. In den Rechnungen der betreffenden Gesellschaften werden diese Bereiche nicht sauber von einander getrennt und ausgewiesen. Der überobligatorische Bereich ist eigentlich teurer als der obligatorische. Er lässt sich aber vom obligatorischen mitfinanzieren. Die mit dieser Praxis erzielten Gewinne streichen die Gesellschaften selber ein, statt sie an die Versicherten weiter zu geben.
→ Bevor über weitere Massnahmen diskutiert wird, müssen diese beiden Geschäftsbereiche endlich getrennt und die jeweiligen Kosten ausgewiesen werden.
- Risikoreiche und teure Anlagestrategien: Die Pensionskassengelder werden aktiv und risikoreich mit einem wachsenden Heer von teuren Beratern bewirtschaftet. In diesem langfristig orientierten Geschäft wären jedoch langfristige und sichere Anlagestrategien angebracht. Häufig verstehen Stiftungsräte die ihnen von den «Experten» vorgeschlagenen (teuren) Anlageprodukte wie Hedge-Funds nicht! - Es gibt Berechnungen, wonach diese Politik rund ein Prozent der Renten pro Jahr kostet.
- Heer von Beratern mit eigenen Interessen: Da die Stiftungsräte oft Milizler ohne grosse Finanzkenntnisse sind, delegieren sie viel Verantwortung an teure Berater und verstecken sich hinter deren Ratschlägen. Der Apparat der zweiten Säule ist seit der Einführung des BVG-Obligatoriums enorm gewachsen. Die Verwaltungskosten im BVG sind um ein vielfaches höher als in der AHV (siehe dazu gleich den nächsten Punkt).
- Insgesamt zu hohe Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten: Pro Person der insgesamt 5 Mio obligatorisch BVG-Versicherten betragen die Verwaltungskosten jährlich 800 Franken, bei der AHV sind es 24 Franken!
- Erste BVG-Revision antwortet bereits auf demographische Veränderung: Mit der ersten BVG-Revision wird der Umwandlungssatz ab 2005 bis 2014 von 7,2 auf 6,8% gesenkt.
Gegen die Senkung des Umwandlungssatzes sind (Stand 18. Jan. 2010):
- Gewerkschaften / SGB
- insbesondere UNIA. Sie hat das Referendum massgeblich lanciert, welches innert Kürze gut 200'000 Stimmen zusammenbrachte
- KonsumentInnenorganisationen mit K-Tip
- Parteien des links-grünen Lagers: SP, GPS und CSP
4. Empfehlung des AGILE Vorstands
AGILE sagt NEIN zur Senkung des BVG-Umwandlungssatzes am 7. März 2010!
Bern, 31. Januar 2010
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