Die 6. IVG-Revision im Parlament und in der Vernehmlassung

Die beiden Teile der 6. IVG-Revision stehen zur Zeit auf der politischen Agenda. Der erste Teil wird vom Parlament beraten, der zweite Teil ist in der Vernehmlassung. Beides sind massive Abbauvorlagen.

Von Ursula Schaffner, Bereichsleiterin Sozialpolitik und Interessenvertretung

In der letzten Nummer von «agile – Behinderung und Politik » haben wir über die Debatte im Ständerat zum ersten Teil der 6. IVG-Revision berichtet. Anfang September wird die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) verschiedene Interessengruppen zum Thema anhören. Im Oktober will die SGK-NR die Vorlage dann im Detail beraten. Die Behinderten und ihre Organisationen werden ihre Anliegen im Zweitrat nochmals einbringen. Insbesondere setzen sie sich für folgende Punkte ein:

Der Zugang zum Assistenzbeitrag soll allen Menschen mit Behinderung offen stehen, die in der Lage sind, zu Hause zu leben. Mindestens setzen wir uns aber dafür ein, dass der Nationalrat dem Vorschlag des Ständerates folgt. Dieser sieht einerseits vor, dass die Handlungsfähigkeit nicht mehr Zugangsvoraussetzung zum Assistenzbeitrag ist; andererseits kann der Bundesrat Ausnahmen für Minderjährige formulieren.

Ebenfalls wiederholen wir unsere Forderung, dass die freie Vertragswahl beim Einkauf der Assistenzdienstleistungen gewährt sein muss. Das heisst, es darf beim Bezug von Assistenzleistungen keine Einschränkung auf den Arbeitsvertrag und das sogenannte Arbeitgebermodell geben.

Im Kapitel über die Wiedereingliederung von bisherigen RentnerInnen fordern wir, dass der Bundesrat die Einführung eines Bonus-Malus-Systems prüft. Denn ohne zusätzliche Anreize werden Arbeitgeber kaum mehr Menschen anstellen, welche teilleistungsfähig sind. Weiter schlagen wir einen neuen Gesetzesartikel vor. Gemäss diesem Artikel müssen IV-Stellen in Zukunft nachweisen, dass konkrete Arbeitsstellen für bisherige IV-RentnerInnen vorhanden sind, bevor die Renten gekürzt oder herabgesetzt werden.

Bei den Rentenaufhebungen von SchmerzpatientInnen halten wir an der Forderung nach Besitzstand für Menschen über 50 Jahre fest. Der Ständerat ist hier dem Bundesrat gefolgt und findet, der Besitzstand für über 55jährige genüge.

Der neue Finanzierungsmechanismus zu Gunsten der IV soll nach Meinung der Behindertenorganisationen auf 2012 und nicht erst auf 2014 in Kraft treten.

Und schliesslich soll der Bund die Möglichkeit erhalten, Hilfsmittel auch über Vergabeverfahren zu beschaffen.

Mit dem ersten Teil der 6. IVG-Revision will der Bundesrat die Rechnung der IV bis ins Jahr 2027 um 348 Millionen Franken pro Jahr verbessern. Davon sind 197 Millionen Franken Einsparungen.

Der grosse Schnitt der 6b

Mit dem zweiten Teil der 6. IVG-Revision (6b) sollen schliesslich die ganz grossen Einsparungen gemacht werden, nämlich 600 bis 800 Millionen Franken pro Jahr. Damit soll in Zukunft nicht nur das jährliche Defizit von 1,2 Milliarden Franken verhindert werden, sondern es sollen auch die Schulden beim AHV-Fonds von heute rund 14 Milliarden Franken abbezahlt werden.

Kernpunkt der 6b ist die Einführung eines stufenlosen Rentensystems. Statt der bisherigen Viertels-, halben, Dreiviertels- und ganzen Renten sollen in Zukunft Renten in Einprozentschritten ausbezahlt werden. Wie bisher entsteht der Anspruch auf eine 25-prozentige Rente ab einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent. Mit jedem zusätzlichen Prozent Invalidität steigen die Renten um 1,25 Prozent. Ab 80 Prozent Invalidität soll der Anspruch auf eine volle Rente entstehen (heute ab 70 Prozent). Der Bundesrat meint, dass RentnerInnen mit dem neuen Rentensystem einen grösseren Anreiz haben, zumindest noch Teilzeit zu arbeiten. Mit einem kontinuierlich ansteigenden Einkommen würden sich die Renten mit dem neuen Rentensystem nämlich nicht mehr abrupt verändern, sondern nur noch in kleinen Prozentschritten – jedenfalls theoretisch. Damit würde sich auch das Gesamteinkommen aus Arbeit, der IV-Rente aus der Invalidenversicherung und der Pensionskasse erhöhen.

Das neue Rentensystem soll sowohl für neue wie für bisherige RentenbezügerInnen gelten. Dazu sollen innerhalb von drei Jahren alle bisherigen Renten von Personen unter 55 Jahren und ab einem IV-Grad von 50 Prozent überprüft und in das neue Rentensystem überführt werden. Anlässlich der Revisionen prüfen die IV-Stellen ebenfalls, ob sich der Gesundheitszustand oder «die erwerbliche Situation» einer betroffenen Person verändert haben. Je nach Prüfungsresultat wird der IV-Grad angepasst.

Insgesamt soll die Umstellung auf das neue Rentensystem pro Jahr Einsparungen von rund 400 Millionen Franken bringen! Diesen Leistungsabbau bekommen vor allem jene Personen markant im Portemonnaie zu spüren, welche heute einen Invaliditätsgrad zwischen 50 und 69 Prozent haben.

Mit weiteren Massnahmen wie der Kürzung der Kinderrenten von 40 auf 30 Prozent, einem Leistungsabbau bei den Reisekosten und bei den Ausbildungskosten von schwerbehinderten Jugendlichen sowie dem Einfrieren der Leistungen für Organisationen der privaten Behindertenhilfe sollen weitere 300 Millionen Franken gespart werden. Zusätzliche Eingliederungsmassnahmen führen angeblich zu einer weiteren Kostensenkung von 100 Millionen Franken.

Bundesrat Burkhalter hat die Vernehmlassung zur 6b am 23. Juni eröffnet. Auffallend wenige Parteien und Wirtschaftsverbände haben sich bis jetzt dazu geäussert. Einzig die SP und Burkhalters Partei, die FDP.DieLiberalen haben ein Mediencommuniqué veröffentlicht.

Umso deutlicher haben sich die Organisationen der Behindertenhilfe wie auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund zu Wort gemeldet. Die Referendumsdrohung liegt bereits auf dem Tisch.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis am 15. Oktober. Der Bundesrat wird die Botschaft voraussichtlich erst im Januar 2011 ans Parlament verabschieden, um den armen Behinderten die Freude am weihnächtlichen Lichterfest nicht allzu sehr zu vergällen. Ob das bürgerlich dominierte Parlament den Sparhammer dann im Wahljahr 2011 wirklich voll durchzieht, werden wir sehen. Unsererseits ist klar, wir werden dezidiert auf die Pauke hauen!